1 Allgemeines – Geltungsbereich 

Die Lieferungen und Leistungen der Schoder Helicopter GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind vereinbarter Bestandteil aller mit der Schoder Helicopter GmbH abgeschlossenen Verträge.

Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Mit diesen AGB nicht übereinstimmende AGB des Auftraggebers sind für die Schoder Helicopter GmbH nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von dieser schriftlich anerkannt wurden. Sämtliche Änderungen dieser AGB und alle sonstigen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Schoder Helicopter GmbH.

2 Angebote

  1. Angebote sind stets freibleibend und wenn nicht anders angeführt, bis zum 30. Tag nach dem Ausstellungsdatum befristet.
  2. Angebote in Prospekten, Zeitschriften, Werbeeinschaltungen, TV-Spots, Radiospots, im Internet sowie in anderen Medien sind einschließlich der Preise unverbindlich.

3 Haftung

  1. Bei Verspätungen, Verzug oder Unmöglichkeit durch Änderungen der Auftragsbestätigung durch den Kunden stehen sind Regressansprüche und Schadenersatzforderungen an die Schoder Helicopter GmbH sowie Haftung der Schoder Helicopter GmbH ausgeschlossen.
  2. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die die Schoder Helicopter GmbH nicht zu vertreten hat und die die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden diese von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches der Schoder Helicopter GmbH liegenden Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, sowie die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma o.ä.. Schadenersatz und keine Haftung erfolgt bei Ausfall des Helikopters durch technische Störungen und Unfall.
  3. Die Schoder Helicopter GmbH verpflichtet sich, in den in Punkt 2 genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen, in dem Moment zur Verfügung stehenden Mitteln, baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Die Schoder Helicopter GmbH steht dann die Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen sowie eventuell anfallende Gebühren (z.B. Flughafen-, Landegebühren oder Ansuchen für Außenlandegenehmigungen) zu. In all den in Punkt 2 genannten Fällen sind Regressansprüche und Schadenersatzforderungen an die Schoder Helicopter GmbH sowie Haftung der Schoder Helicopter GmbH ausgeschlossen.
  4. Gerät die Schoder Helicopter GmbH schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Regressansprüche können nur erhoben werden, sofern der Verzug der Schoder Helicopter GmbH zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dasselbe gilt bei von der Schoder Helicopter GmbH zu vertretender Unmöglichkeit.
  5. Die Schoder Helicopter GmbH haftet des Weiteren nicht für Schäden, welche sich aus der Befolgung geltender Rechtsvorschriften, Flugbestimmungen, behördlicher Anweisungen oder Vorschriften ergeben, oder für Schäden, welche aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes entstehen und auch nicht für Schäden, die am Weg zum oder vom Hubschrauber eintreten.
  6. Jede Haftung der Schoder Helicopter GmbH oder ihrer Leute für indirekten oder unmittelbaren Schaden oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.
  7. Die vorgesehene Flugroute, Landeplätze bzw. Flugzeit können jederzeit, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder operativen Gründen abgeändert werden, ohne dass dem Passagier daraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

4 Genehmigungen und Außenlandeplätze 

  1. Grundsätzlich wird die Schoder Helicopter GmbH für die Einholung von Bewilligungen/Genehmigungen sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Schoder Helicopter GmbH entsprechend zu unterstützen.
  2. Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber so abgesichert werden, dass ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebes ausgeschlossen ist. Den Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind Folge zu leisten. Schadensersatzforderungen, die aufgrund Nichtbefolgung der Einsatzanweisung entstehen, können von der Schoder Helicopter GmbH nicht akzeptiert werden. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber der Schoder Helicopter GmbH für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet. Andernfalls wird automatisch die Person, mit der der Auftrag geschlossen wurde, als verantwortlich gewählt.
  3. Die Außenlandeplätze sind nach den Anweisungen der Mitarbeiter der Schoder Helicopter GmbH vorzubereiten (keine losen Gegenstände, staubfrei), während des Flugbetriebes instand zu halten und nach Auftragsdurchführung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

5 Versicherung 

Jeder Passagier der Schoder Helicopter GmbH ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen einen Unfall versichert. Das im Hubschrauber mitgeführte Reisegepäck ist ebenfalls in der gesetzlichen Höhe versichert.

6 Stornobedingungen 

Wird ein vereinbarter Flugtermin und/oder ein Beförderungsvertrag vom Kunden storniert, so tritt folgende Stornogebühren in Kraft:

  • Bis 20 Tage vor dem Flugtermin – Keine Stornogebühren
  • Ab 20 Tage vor dem Flugtermin – 25% der Auftragssumme
  • Ab 10 Tage vor dem Flugtermin – 50% der Auftragssumme
  • Ab 24 Stunden vor dem Flugtermin – 80% der Auftragssumme
  • Ab 12 Stunden vor dem Flugtermin – 100% der Auftragssumme

Erscheint ein Passagier zum vereinbarten Flugtermin nicht oder zu spät, verfällt der Anspruch auf einen Mitflug ersatzlos. Der Wert eins Flugtickets/Gutschein verfällt dadurch.

7 Personentransporte/Flugdurchführung

  1. Durch den Erwerb eines Flugtickets (bzw. einer Auftragsbestätigung) ist zwischen dem Fluggast und der D-179 AOC Flying Emotions GmbH ein Beförderungsvertrag abgeschlossen.
  2. Bei Landungen außerhalb des Standortes der Schoder Helicopter GmbH gehen sämtliche Spesen und Nebenkosten, wie z.B. Lande- und Flughafengebühren, Außenlandegenehmigungen, Hangarierung sowie Verpflegung und Unterkunft der Besatzung sowie das Schlechtwetterrisiko (z.B. Umkehrflüge zu Ausweichlandeplätzen) zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Die Schoder Helicopter GmbH behält sich vor, Flüge aus technischen und/oder meteorologischen Gründen abzusagen.
    Für einen aus oben genannten Gründen abgesagten Flug verfallen die Ansprüche des Passagiers nicht. Stattdessen wird ein Ersatztermin vereinbart.
  4. Ein Flugticket erhält erst nach vollständiger Bezahlung ihre Gültigkeit.
  5. Ein Flugtermin kommt erst dann zustande, wenn mindestens 4 Plätze des jeweiligen Hubschraubers ausgebucht sind.
    1. Sollten Sie nicht den ganzen Hubschrauber gebucht haben, sondern nur einzelne Flugtickets besitzen, so wird Sie die Schoder Helicopter GmbH zeitgerecht bezüglich möglicher Flugtermine kontaktieren.
    2. Der Inhaber eines Flugtickets nimmt zur Kenntnis, dass aus organisatorischen und/oder meteorologischen Gründen zwischen dem Erwerb des Flugtickets und der Durchführung des Fluges erhebliche Zeit verstreichen kann.
    3. Lehnt ein Ticketinhaber einen Terminvorschlag der Schoder Helicopter GmbH dreimalig ab, so behält sich die Schoder Helicopter GmbH vor, das Ticket gegen Erstattung des Flugpreises, abzüglich 25% Bearbeitungsgebühr, zurückzufordern.
  6. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin für Einzeltickets.
  7. Ein vereinbarter Flugtermin bzw. ein Beförderungsvertrag kann unter den in § 6 angeführten Stornobedingungen vom Kunden abgesagt werden. Ein Nichtantritt oder ein zu spätes Erscheinen zu einem Flug ist ebenfalls in § 6 geregelt.
  8. Die Schoder Helicopter GmbH behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der sein Flugticket unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erworben hat oder sich in einem seelischen, körperlichen oder geistigen Zustand befindet, welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges, dessen Besatzung oder der Passagiere gefährden könnte. Ein Flugticket verliert dadurch seine Gültigkeit!
  9. Flugtickets haben grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr. Danach kann ein Flugticket nur noch auf Kulanz der Schoder Helicopter GmbH eingelöst werden. Die Schoder Helicopter GmbH behält sich bei der Einlösung von abgelaufenen Flugtickets das Recht vor, eine angemessene Aufzahlung durch etwaige Preissteigerungen (wie z.B. Treibstoff, Personal, Behördliche Auflagen, Versicherungen, Abgaben, Steuern usw.) zu verrechnen.
  10. Die Schoder Helicopter GmbH geht bei Passagieren von einem maximalen Durchschnittsgewicht bei Damen von 80kg, bei Männern von 95kg und bei Kindern von 35kg aus. Sollte ein Passagier mehr Gewicht wiegen, so ist dieser verpflichtet dies bei der Buchung bekanntzugeben. Andernfalls hat die Schoder Helicopter GmbH das Recht, einen Passagier den Flug zu verweigern, um einen sicheren Flug zu gewährleisten.

8 Gültigkeitsdauer von Gutscheinen 

Gutscheine sind prinzipiell 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit wird am Gutschein vermerkt.

9 Schlussbestimmungen 

  1. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ausschließlicher Gerichtsstand ist St. Pölten.
  4. Gerichtsstand und Firmenbuch: St. Pölten, FN 524275 v
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.